In unserem kostenlosen eBooklet “Musikbusiness Basics” beschäftigen wir uns mit den wichtigsten Rechten, Verträgen und Playern in der Musikwirtschaft. Immer wieder stolpert man in der Praxis über den Begriff “Sync”. Wir erklären, was dahinter steckt:
Das Sync Right (Synchronization Right) wird oft auch als “Filmherstellungsrecht” bezeichnet. Dieses Recht muss man einholen, wenn man einen Song mit laufenden Bildern verbinden will. Der Nutzer zahlt in der Regel eine Lizenzgebühr, abhängig von der gewünschten Nutzungsart, der Lizenzdauer oder des Lizenzgebiets.
Wer also passende Musik zum Bild nutzen will, muss sich mit dem Urheber bzw. seinem Verlag und zusätzlich mit dem Inhaber des Masterrechts in Verbindung setzen.
Rechtstipp: Musik unter laufende Bilder zu legen – z.B. bei einem Werbespot – ist rechtlich kniffelig und auch meist teuer. Solange man nicht an Verlag oder Label gebunden ist, hat man die Zügel bei der Verhandlung selbst in der Hand.
Der Artikel ist ein Ausschnitt aus unserem kostenlosen eBooklet “Musikbusiness Basics”.
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