Was ist ein Labelcode? Und wozu braucht man ihn?

LabelcodeImmer wieder erreichen uns Support-Anfragen rund um das Thema “Labelcode“. Wird er für den digitalen Verkauf von Musik benötigt? Wie kann man ihn beantragen? Kann Zimbalam einen Labelcode vergeben?  Und was kann ich tun, wenn ich einen Labelcode benötige, aber meine Musik lediglich digital veröffentliche? In diesem Blogbeitrag gehen wir dem “Geheimnis” auf den Grund und erklären, was es mit dem LC auf sich hat.

 

Was ist ein Labelcode?
Ein Labelcode (LC) ist eine vier- oder fünfstellige Zahl. Er gibt, wie der Name schon sagt, Rückschlüsse auf das Label, das hinter einem veröffentlichten Tonträger steht. Wird ein Song dann im Radio oder Fernsehen gespielt, dann erhalten nicht nur die Urheber (über die GEMA) sondern auch die Inhaber der Leistungsschutzrechte (über die GVL) ihren verdienten Anteil. (Häufig sind Urheber und Interpret natürlich identisch.)

Radio- und Fernsehsender rechnen also auf Basis des Label- und des ISRC-Codes (letzterer kennzeichnet einen Track eindeutig und wird bei einem Release über Zimbalam kostenlos erstellt) mit der GVL ab. Liegen die beiden Codes dem Sender nicht vor, macht er sich in aller Regel auch nicht die Mühe, einen Song ins Programm aufzunehmen.

Wird nun ein Titel im Radio oder Fernsehen gespielt, legt die GVL die Einkünfte aus der Nutzung auf die Labels um. Von den (größeren) öffentlichen und privaten Sendern erhält die GVL genaue Tracklists – immer im Zusammenhang mit LC und ISRC. Sie wertet diese Sendelisten aus und leitet die Einnahmen an die Labels weiter.

 

Wie und von wem wird der LC vergeben?
In Deutschland kann nur die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) einen Labelcode vergeben. Grundvoraussetzung ist also zunächst eine Mitgliedschaft.

Nach wie vor geht die GVL von einer physischen Veröffentlichung aus. Wer CDs oder Schallplatten herstellen lässt, füllt also einen passenden Antrag der Gesellschaft aus, legt einen fertigen Tonträger mitsamt Vertriebsnachweis (Vertriebsvertrag) bei und bekommt anschließend für die erste Veröffentlichung passende Labelcode-Aufkleber. Für spätere Releases kann der Code dann ebenfalls verwendet werden. (Es gibt auch andere Wege, um an einen Labelcode zu kommen. Hier geschildert ist sozusagen der “Muster”-Weg. Eine Kontaktaufnahme mit der GVL im Vorfeld lohnt sich!).

 

Was tun, wenn nur digital veröffentlicht wird?
Etwas komplizierter wird es in der Tat, wenn keine physischen Tonträger hergestellt werden, sondern lediglich digital veröffentlicht wird. Die Vorlage eines Vertriebsvertrags mit dem digitalen Distributor dient als Nachweis über eine “professionelle, ernst gemeinte” Veröffentlichung“. Über das Zimbalam Backstage ist ein entsprechendes Dokument abrufbar und kann zur Vorlage bei der GVL genutzt werden. Nicht immer aber genügt das. Je nach Fall verlangt die GVL weitere Nachweise. Auch die digitale Bemusterung des Pressearchivs mit einem Tonträger über das Musik Promotion Network (MPN) kann als solcher diesen. Tipp: Bevor es losgeht, solltet ihr bei der GVL anrufen, um bereits im Vorfeld zu klären, welche Dokumente konkret benötigt werden.

 

Ich habe keinen Labeldeal und besitze auch kein eigenes Label – folglich auch keinen eigenen Labelcode. Was kann ich tun?
Wer bspw. eine Radiopromo plant und keinen Businesspartner hat, dessen LC er nutzen kann, findet im Internet verschiedene Anbieter, die Labelcodes gegen Bezahlung zur Verfügung stellen. Entsprechende Angebote sollte man allerdings genau hinterfragen. Schließlich sollen die Einnahmen auch an der richtigen Stelle – beim Künstler – landen. 

Viele Musiker gründen – trotz des nötigen Aufwand – kurzerhand für diesen Zweck ein eigenes Label. Mit dem Vorteil, dass sie dann alles selbst in der Hand haben und eine Abrechnung der GVL unmittelbar erhalten. 

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